Krebs & Beruf
Die Diagnose „Bauchspeicheldrüsenkrebs“ kommt meist völlig unerwartet für den Betroffenen und wirft neben zahlreichen Arztbesuchen und medizinischen Fragen auch rechtliche und berufliche Fragen auf. Gerade Betroffene, die noch mitten im Berufsleben stehen, plagen oftmals existenzielle Ängste und die Frage ob und in welchem Ausmaß ein Wiedereinstieg nach erfolgter Therapie überhaupt möglich ist.
Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Fragen zu diesem Thema zusammengestellt. Ausführlichere Informationen finden Sie in der Broschüre der Österreichischen Krebshilfe (www.krebshilfe.net).
MUSS ICH MEINEN ARBEITGEBER ÜBER MEINE KREBSERKRANKUNG INFORMIEREN?
Nein. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber nur darüber informieren, dass Sie krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben. Sollte es allerdings absehbar sein, dass Sie länger fehlen werden, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um ihm die Suche nach einer geeigneten Vertretung zu ermöglichen.
KANN ICH WÄHREND DES KRANKENSTANDES AUFGRUND/TROTZ MEINER KREBSERKRANKUNG GEKÜNDIGT WERDEN?
Ja. Jedes Dienstverhältnis kann – unabhängig von der Erkrankungsart – während eines Krankenstandes gekündigt werden, wenn der Arbeits-/Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung dies nicht ausschließen. Im Fall einer Kündigung können Sie diese jedoch wegen sozialer Ungerechtigkeit anfechten. Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem Rechtsexperten der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft beraten!
KANN ICH MICH VOR EINER KÜNDIGUNG SCHÜTZEN?
Ja. Sie können beim Bundessozialamt den Status eines „begünstigten Behinderten“ beantragen, wenn eine 50%ige Behinderung nachgewiesen werden kann. Wird dieser Status genehmigt, erhalten sowohl Arbeitnehmer (Kündigungsschutz, garantierte Fortzahlung des Gehalts, Zuschüsse) als auch Arbeitgeber (Steuerbefreiungen) bestimmte Vergünstigungen.
HABE ICH ANSPRUCH AUF ENTGELTFORTZAHLUNG WÄHREND MEINES KRANKENSTANDES?
Ja. Die Dauer dieses Anspruchs hängt jedoch von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab und ist bei Arbeitern und Angestellten unterschiedlich lang. Dementsprechend wird Ihnen vom Arbeitgeber volles Entgelt für einen Zeitraum von 6 – 12 Wochen bezahlt, anschließend halbes Entgelt für weitere 4 Wochen. Nach teilweiser (50%) oder gänzlicher Reduzierung der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von der für Sie zuständigen Gebietskrankenkasse das sogenannte „Krankengeld“. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gebietskrankenkasse über genaue Höhe und Bezugsdauer!
GIBT ES WEITERE MÖGLICHKEITEN, MICH GEGEN BERUFS- BZW. ERWERBSUNFÄHIGKEIT ABZUSICHERN?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann basierend auf einem ärztlichen Gutachten eine Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) bzw. eine Invaliditätspension (Arbeiter) beantragt werden. Bei Zuerkennung muss das Dienstverhältnis karenziert oder beendet werden, meist erfolgt eine Befristung der Pension auf maximal zwei Jahre. Bitte erkundigen Sie sich bei der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft über die Richtlinien zur Antragstellung.
KANN MEINE FAMILIE PFLEGEGELD BEANTRAGEN?
Ja. Mit dem Pflegegeld sollen pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgegolten und pflegenden Angehörigen die Möglichkeit gewährt werden, sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten zu lassen. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Sozialministeriums über die Möglichkeiten, die es für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen gibt! https://www.sozialministerium.at/site/Pension_Pflege/Pflege_und_Betreuung/Hilfe_Finanzielle_Unterstuetzung/Pflegegeld/
GIBT ES HILFE BEIM WIEDEREINSTIEG IN DEN BERUF?
Ja. Bitte lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Österreichischen Krebshilfe beraten, welche Möglichkeiten es für einen stufenweisen, sanften Wiedereinstieg (Arbeitsversuch) ins Berufsleben gibt!